Factoring

Informationen und Arten des Factorings:

Es wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden

Wer sich für Factoring interessiert und dieses als Instrument einfügen möchte, sollte sehr genau darauf achten, ob es sich bei dem Angebot tatsächlich um ein echtes oder ein unechtes Factoring handelt. Die Unterschiede können für die unternehmerische Entwicklung entscheidend sein.

Das echte Factoring wird auch als Delkredere bezeichnet. Der Factor übernimmt damit die vereinbarten Forderungen und leistet an den Factor-Kunden die volle Zahlung, die sein Besteller hätte zahlen müssen, abzüglich der bereits genannten Provision. Das Risiko wird also direkt auf einen Dritten übertragen. Die bereits genannten Vorteile kommen damit zum Tragen.

Anders kann das beim unechten Factoring aussehen, das als Recourse Factoring bezeichnet wurde. Das Delkredere Risiko trägt nicht etwa der Factor, sondern weiterhin das Unternehmen. Im Endeffekt geht es bei dem Recourse –unechten- Factoring nur um eine Kreditgewährung, die durch den Factor erfolgt und der als Sicherheit die Forderungen hält. Vorteilhaft kann das ebenfalls sein.

Beim echten Factoring wird die Forderung ja gesamthaft abgetreten. Das bedeutet letztlich, dass der Besteller nicht mehr direkt an das liefernde Unternehmen bezahlt, sondern an den Dritten, den Factor. Das muss natürlich auf der Rechnung vermerkt sein. Nicht alle Kunden reagieren darauf positiv. Das unechte Factoring bietet hingegen eine Absicherung der bestehenden Forderungen durch eine Kreditgewährung. Der Kunde des Unternehmens bekommt davon nichts mit, er bezahlt seine Rechnung weiterhin an die Firma, wo er sein Produkt bestellt hat. Das Mahnwesen und die damit eventuell verbundene gerichtliche Eintreibung trägt beim unechten Factoring ebenfalls das liefernde Unternehmen. Der Factor hat damit nichts zu tun. Die gesamte Debitoren Buchhaltung wird somit beim Factor-Kunden belassen.
Damit Forderungen an einen Dritten übertragen werden können, wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der zumeist über einen Mindestzeitraum gewährt wird und sich danach mit bestimmten Kündigungsfristen automatisch verlängert. Oft wird dem Factor ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn die Zahlungsausfälle drastisch ansteigen oder der Factor-Kunde eine höhere Anzahl von Mängellieferungen ausführte. Vertraglich wird so vereinbart, dass alle Rechnungen angekauft werden. Dabei werden sowohl Forderungen mit kurzem und mittlerem Zahlungsziel (in der Regel bis zu 3, höchstens jedoch bis zu 6 Monaten) übernommen. Der Factor-Kunde bekommt mit der Rechnungsübermittelung die Forderung abzüglich einer Provision überwiesen. Dabei kann diese sofort nach Übermittlung gezahlt werden oder immer mit einer gewissen Frist. Hier kommt es darauf an, in welchem Bereich das Unternehmen tätig ist und wie die Abwicklung insgesamt gestaltet wurde. Ein Factoring Vertrag ist somit also immer auch eine individuelle Sache, die maßgeschneidert an die jeweilige Situation angepasst wird.

Die Bonitätsprüfung erfolgt beim echten (teilweise auch beim unechten) Factoring durch den Factor. Dabei wird die Bonität des Debitors geprüft und festgelegt, bis zu welchem Höchstbetrag bestehende und künftige Forderungen angekauft werden. Früher vergingen für diese Prüfung schon einmal Tage. Heute findet das in einem automatisierten Verfahren statt, das nur wenige Sekunden in Anspruch nimmt. Solange dann die Rechnungen unter dem Höchstbetrag liegen, geht das Risiko beim echten Factoring auf den Factor komplett über. Sollte jedoch der Rechnungsbetrag über dem festgesetzten Höchstbetrag aus der Bonitätsprüfung liegen, geht die Differenz zu Risiko Lasten des Factor-Kunden. Bei einer echten Forderungsabtretung muss der Lieferant seinen Debitor über die Abtrettung informieren. Immerhin muss dieser seine schuldbefreiende Zahlung nun an den Factor leisten. In der Regel reicht aber ein normaler Hinweis in der Zahlungsaufforderung als Rechnungsanhang.

Am Ende hängt es auch von der Gesamtkonstellation ab, wie der Factor seine Zahlungen an seinen Kunden leistet. Oft wird ein Vorschuss-System vereinbart. Dabei wird zwischen 60 – 80 Prozent des Rechnungsbetrages als Vorschuss gezahlt. Der Rest wird als Deckungsbetrag zunächst einbehalten. Die Deckung bezieht sich dabei auf mögliche Rechnungskürzungen wie Skonto oder auftretende Mängel und sonstige Minderungen des Kaufpreises. Kommt es nun vor, das der Debitor einen Mangel in der Lieferung darstellt und die Rechnung um beispielhaft 50 Prozent kürzt, hat der Factor mit seiner Vorschussleistung (60 – 80 Prozent) zu viel bezahlt und wird die Differenz als Rückerstattung wieder verlangen. Anders ist das natürlich, wenn der Debitor zahlungsunfähig wird und die Zahlung ganz oder zu Teilen ohne Grund verweigert. In diesem Fall trägt der Factor das gesamte Risiko. Zu einer Nachforderung an den Factor-Kunden kommt es in diesem Fall nicht.

Der Ablauf des Forderungsverkaufs im Kurzüberblick

Die Funktionsweise beim Factoring ist einfach, aber auch sehr individuell, so dass die einzelnen Vorgänge maßgeschneidert auf die bisherigen Prozesse zugeschnitten werden kann. Besonders für größere Unternehmen, die eine eigene Rechnungswesen Abteilung haben ist das wichtig. Sie müssen das Mahnwesen auch bei einem echten Factoring nicht unbedingt direkt auf den Factor übertragen. Bei kleinen Unternehmen hingegen macht das Sinn.

Ansonsten ändert sich eigentlich wenig. Der Kunde bestellt beim Unternehmen nach wie vor ganz regulär sein Produkt. Das Unternehmen liefert wie gewohnt an den Kunden, den Debitor. Nur bei der Rechnung kommt es zu einer kleinen Änderung. Fortan überweist der Kunde des Unternehmens den Zahlungsbetrag direkt an die Factoring-Firma. Individuelle Absprachen, wie bereits im Absatz oben benannt, können aber getroffen werden. So ist es auch möglich, dass die Debitorenbuchhaltung nicht durch den Factor durchgeführt wird. Ist die Lieferung versandt, geht die Kopie der Rechnung an die Factoring-Firma. Beim Massengeschäft, wie beim Versand, können zum Beispiel ein oder zweimal in der Woche alle Rechnungen übersandt werden. Diese werden dann durch den Factor innert weniger Werktage an das Unternehmen überwiesen (zunächst z.B. 80 Prozent der Forderungssumme). Auch hier lassen sich individuelle Überweisungszeiten vereinbaren. Der restliche Betrag kommt ein wenig später zur Auszahlung. Hier wird zunächst abgewartet, ob der Debitor nicht eventuell seinen Skonto Anspruch nutzt. Das mögliche Zahlungsausfallrisiko wird bei dem echten Factoring durch den Factor übernommen. Mögliche zahlungsausfälle sind so nicht mehr von dem liefernden Unternehmen zu tragen. Werden auch nun die Mahnvorgänge durch das Factoring-Unternehmen übernommen, bedeutet das für den Kunden eine weitere Entlastung im Debitorenmanagement. Dieses kann einfach an den Factor ausgelagert werden. Dabei wird meistens die Debitorenbuchhaltung dem Unternehmen ebenfalls zum Einblick zur Verfügung gestellt. Vielfach ist es auch möglich, eine Abstimmung darüber zu treffen, wie oft der Kunde durch den Factor bei einem Zahlungsverzug, angemahnt werden soll. Durch diesen gesamten Ablauf kommt es nicht nur zu einer besseren Ausstattung bei der Liquidität, sondern insgesamt zu einer deutlichen Entlastung, wodurch sich das Unternehmen wieder auf den Kernbereich konzentrieren kann.

In der Regel kommt es zu mehreren Gesprächen zwischen Unternehmen und Factoring, um so die Vertragsgestaltung anpassen zu können. Der Unternehmer erhält damit ein passgenaues Modell, das ihn entlastet und das Risiko auf andere überträgt. Die Factoring-Firma analysiert dabei die einzelnen Punkte und Unterlagen. Auch betriebswirtschaftliche Unterlagen gehören im Endeffekt dazu. Schon nach kurzer Zeit kann das Factoring dann umgesetzt werden. Die meisten Anbieter verzichten auf große Hierarchien und haben so kurze Wege, um alles in nur kurzer Zeit organisieren zu können.

Wie bereits erklärt, überträgt das Unternehmen seine Geldforderung an den Factor. Damit bleibt die Liquidität erhalten und das Risiko wird an einen Dritten übertragen. Mit dieser Abtretung tritt aber auch ein Gläubigerwechsel ein. Der Factor wird als zum neuen Gläubiger des Bestellers (Debitor) und kann nun die bestehende Forderung im eigenen Namen geltend machen. Ganz entscheidend hierbei ist: Eine Zustimmung durch den Besteller ist nicht von Nöten. Siehe hierzu auch den Verweis auf das BGH Urteil, welches wir im Anfang erwähnten. Der Besteller muss also von der Abtretung nichts wissen. Er ist natürlich mit Lieferung soweit zu informieren, damit die Zahlung schuldgerecht an den neuen Gläubiger erfolgen kann. Dazu reicht es aber vollkommen aus, wenn dieses bei den Zahlungskonditionen benannt ist. „Die Zahlung ist an Factor PP zu leisten“. Generell ist jede Forderung abtretbar. Nur wenn ein Abtretungsverbot vereinbart wurde, kann eine Forderung auf eine andere Person nicht übergehen!
Factoring eignet sich nicht nur für das Massengeschäft in einem Land, sondern kann auch für Lieferungen ins Ausland angewandt werden. Forderungen aus Exportgeschäften können damit ebenfalls risikolos abgetreten werden. Der Factor-Kunde darf bei Auslandsgeschäften in der Regel ein Zahlungsziel bis zu 6 Monaten anbieten. Den Ankauf von solchen Forderungen versteht man auch unter Forfaitierung. Dabei geht es im Fokus um klar dokumentierte Zins- und Kapital von Geldgebernforderungen, die unwiderruflich und unbedingt sein müssen, damit sie einredefrei abgetreten werden können. Praktisch eine abstrakte Zahlungsforderung. Hierbei muss die Zahlungsverpflichtung in der Regel aber durch eine Bank des Bestellers, also des Importeurs besichert worden sein. Das kann durch einen Akkreditiv, Akzept oder auch durch einen Stand by letter credit bzw. einen Aval erfolgen. Die Forderung kann dabei auch in einer anderen Währung bestehen.
Viele mögen es gar nicht glauben. Aber auch gerade für Freiberufler ist Factoring eine sinnvolle Sache. In Deutschland sind immer mehr Freiberufler anzutreffen. Hier geht es oft um übersichtliche Beträge, die aber bei einem Zahlungsausfall schnell die Existenz gefährden können. Eine übersichtliche Liquiditätsplanung ist daher in diesem Bereich wichtiger als alles andere. Doch die Abhängigkeit von den oft wenigen Kunden macht die Planung sehr schwierig. Mit einem guten Factoring Partner können so offene Rechnungen in nur 48 Stunden oder nach individueller Vereinbarung erfolgen. Zahlungsausfälle sind also künftig kein Thema mehr und auch Freiberufler können sich nun wieder ohne Sorgen auf das Kerngeschäft konzentrieren. Die Voraussetzungen für einen Freiberufler sind ebenfalls übersichtlich. Einige Factoring Partner sehen ganz gerne, wenn die freiberufliche Tätigkeit seit mindestens 12 bzw. 24 Monaten besteht. Dabei müssen fortlaufend Umsätze generiert werden. Steuerberater, Webdesigner und sogar freiberufliche Krankenpfleger setzen schon seit langem auf dieses Modell. Die Rechnungen werden einfach an den Factor eingereicht und in nur wenigen Tagen ist das Geld auf dem Konto. Das ist bequem und bietet ein hohes Maß an Sicherheit, mit der künftig geplant werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Im Gegensatz zu einem Kredit, sind die Voraussetzungen beim Factoring gering und könne praktisch von den meisten Firmen einfach erfüllt werden. Gerade diese Punkte machen diese Möglichkeit zu einer richtigen Alternative, die immer öfters auch in kleineren Unternehmen Anklang findet.

Zeiten, in denen nur Großunternehmen Aussicht auf ein solch gewaltiges Finanzierungsinstrument besaßen, sind vorbei.

Heute sind es vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe, auch der Handwerker um die Ecke, die davon partizipieren und sämtliche Vorteile nutzen können.

Der Fokus bei den Factoring-Firmen liegt heute in der individuellen, maßgeschneiderten Abwicklung, die für jedes Unternehmen anders aussehen kann. Die wichtigste Voraussetzung zur Nutzung liegt wohl im Auftragsvolumen.

Es müssen keine Rekorde erzielt werden, dennoch sollten regelmäßig Rechnungen (also Forderungen) anfallen, die im Factoring genutzt werden können. Je nach Factor sollte auch beachtet werden, das einige nur gewerbliche Abnehmer akzeptieren, andere wieder auch normale, private Kunden.

Besonders da, wo lange Zahlungsziele (ab einem Monat) zum Einsatz kommen, bietet sich Factoring besonders an. Firmen, deren Bilanz bei den Aktivposten im praktischen von Forderungen und Lager abhängig sind, finden damit eine tolle Alternative, um auf bankmäßige Sicherheiten verzichten zu können.

Kosten, die durch einen Factor entstehen

Wir haben schon so viel zu den Vorteilen und der praktischen Risikooptimierung gehört. Das Thema der Kosten wurde jedoch bislang nur nebenbei erwähnt. Blicken wir doch einmal direkt auf diesen Posten. Jedes Factoring-Unternehmen erhebt für die Abwicklung eine kleine Gebühr, andere bezeichnen das auch als Provision. Die Gebühren sind dabei meistens vertraglich festgelegt, so dass es zu keinen unerwarteten Überraschungen kommen kann. In dem Gebührenumfang ist zum Beispiel auch das Debitorenmanagement enthalten. Die Delkrederegebühren kommen ebenfalls hinzu. Die meisten Factoring-Firmen refinanzieren den Forderungsbetrag heute über Banken, wodurch der Großteil der Gebühren durch Zinsen ausgemacht wird. Generell sollte beachtet werden, dass jede Abwicklung immer passgenau auf den Kunden zugeschnitten will. Der eine will das, was der andere wieder nicht benötigt. Daher gibt es keinen festen, einheitlichen Satz. Die Factoring Gebühren werden immer anhand dessen berechnet und kalkuliert, was der Kunde möchte und im Endeffekt benötigt. Dass immer mehr Unternehmen aber genau dieses Finanzierungsmittel nutzen und die Nachfrage seit Jahren deutlich ansteigt, zeigt, wie günstig Factoring am Ende selbst beim Massengeschäft sein kann. Auch bei nur wenigen Forderungen im Monat, ist es unter dem Strich immer noch günstiger, als mit dem vollen Risiko und dem daraus resultierenden Arbeitsaufwand zu rechnen. Verschiedene Kenngrößen werden zur Kalkulation herangezogen.

Das sind zum Beispiel:

  • Debitorenanzahl
  • Bisheriger/geplanter Jahresumsatz
  • Bonität des Unternehmens
  • Struktur der Debitorenabwicklung
  • Durchschnittliche Rechnungsgröße
  • Zahlungsziele, die gewährt werden
  • Echtes oder unechtes Factoring

Der Factor übernimmt die einzelne Bonitätsprüfung der Kunden des Unternehmens. Dabei kann es sich um automatisierte Lösungen –wie im Versandhandel- handeln oder individuelle Abwicklungen, wenn nur wenige Aufträge im Monat bearbeitet werden. Die Spannbreite der Kosten kann somit sehr differenzieren und hängt von den gewünschten Leistungen, dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens und seine Bonität ebenfalls mit ab. In der Regel ist aber davon auszugehen, dass sich eine Factoring Abwicklung im Skonto-Bereich bewegt. Also zwischen 1 – 4,5 Prozent.