Bilanzstichtag & Factoring | Ranking Ihrer Firma bei Banken verbessern

Ein ganz anderer Vorteil wurde bislang außer Acht gelassen. So kann durch die Nutzung von Factoring auch die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag legal verbessert werden. Dadurch steigt das und anderen Partnern an. Großunternehmen und Konzerne nutzen die Möglichkeit sehr gezielt und mit Erfolg.

Gerne wird hierbei auch von einer Verkürzung der Aktiv- und Passivseite gesprochen. Das geschieht dann, wenn auf der Aktivseite die Geldmittel das Unternehmen verlassen und auf der Passivseite um den gleichen Betrag abnehmen. Factoring kann dann die beste Alternative sein, um eine bessere Handlung für ein besseres Rating zu erhalten. Generell sind heute die Finanzkennzahlen eine dominierende Rolle im Beurteilungsprozess. Wer auf Factoring setzt, kann sofort liquide Mittel in Höhe von 80 – 90 Prozent der eigentlichen Forderung wieder ins Unternehmen bekommen. Dabei kann diese Liquidität dann für Ertragspotenziale genutzt werden. Sinnvoll ist auch die Reduzierung der Lieferantenverbindlichkeiten. Bei schnellen Zahlungen kann zum Beispiel auch eine Skonto Inanspruchnahme genutzt werden, was zu weiteren Vorteilen führt. Am Ende steigt damit die Eigenkapitalquote deutlich an. Damit ist Factoring nicht nur ein starkes Finanzprodukt, sondern wirkt sich auch auf die Vermögensstruktur aus, was für das Fortbestehen des Unternehmens wichtig ist.

Laut den aktuellen Zahlen, sind mehr als 20.000 Unternehmen aller Größen dem Factoring leidenschaftlich verfallen. Im Fokus steht vor allem die größere Liquidität. Die Dynamik in der Branche steigt von Jahr zur Jahr an. Alleine 2015 lag der Gesamtumsatz im Factoring bei über 200 Mrd. Euro. Die Entscheidung vieler Firmen ist klug. Immerhin machen die Forderungen oft Werte von 20 – 30 Prozent aus. Das hemmt die Liquidität enorm.
In der Regel kalkuliert ein Factoring-Unternehmen immer eine gewissen Anzahl von Zahlungsausfällen ein. Diese werden über spezielle Versicherungen abgesichert. Kommt es jedoch vor, dass die Ausfälle plötzlich deutlich steigen, kann das unter Umständen auch eine Anhebung der Gebühren bedeuten. Diese Punkte sind aber im Einzelnen in den jeweiligen Verträgen enthalten. Vor der Unterschrift sollte daher alle Klauseln genau geprüft und kontrolliert werden.
Die meisten Punkte sind bei der Abwicklung klar und verständlich. Ein wichtiger Punkt verbleibt aber offen. Was passiert eigentlich mit der Umsatzsteuer? Erst vor wenigen Jahren hat der BFH seine Sichtweise zu der umsatzsteuerlichen Behandlung der Factoring Abwicklung wohlwollend geändert (siehe hierzu auch BMF 3.6.04, BStBl 1,737). Bislang war bei der Forderungsabtretung der Übergang des Ausfallrisikos mitentscheidend. Bislang sah der BFH durch das Factoring mit Übernahme des Ausfallrisikos keine unternehmerische Betätigung. Somit wurde die Übertragung der Forderung als steuerfreie Leistung gewertet. Somit stand dem Factoring-Unternehmen kein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug zu. Mangels unternehmersicher Betätigung. Auch der Abtretende hatte keine Option auf § 9 Abs. 1 UStG. Schwierig wurde es auch, wenn die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Verkaufswert steuerrechtlich einzelwertberichtigen ließ. Mit der Rechtsänderung wurde für alle Beteiligten Rechtssicherheit geschaffen. Factoring wird damit auch aus umsatzsteuerlichen Punkten zu einer einfachen Sache.
Wenn ein Unternehmen seine Forderung an einen Factor abtritt, ist dieses auch der zivilrechtlichen Sicht ein Forderungsverkauf, steuerlich wird es nun aber als eine Leistung des Factors an den Abtretenden zu sehen. Für den Factor liegt die Bemessungsgrenze grundsätzlich bei der Differenz zwischen Nominalwert und Kaufpreis der abgetretenen Forderung. Für das Unternehmen, das die Forderung abtritt, wird das nun als Leistungsbeistellung gesehen. Dabei muss der umsatzsteuerpflichtige Bezug der Leistung durch das Factoring, dem Umsatz zugeordnet werden, der Gegenstand der Abtretung war.
Auch hier kommen wir wieder auf die individuelle Vertragsgestaltung zu. Grundsätzlich können natürlich alle Forderungen über das Factoring abgewickelt werden. Alternativ aber auch nur ausgewählte Gruppen. Häufig bieten die Anbieter für letzteres eines sogenannten Ausschnitts Factoring an, in dem eine Mindestanzahl der Debitoren benannt wird oder ein Mindestvolumen. So lässt sich die Abwicklung noch einmal flexibler gestalten und der Unternehmen kann frei entscheiden.