Rechnungsvorfinanzierung durch Factoring mit FMC

Wer kennt das als Unternehmer nicht: Die Leistung ist erbracht, man hat seine Rechnung gestellt und wartet auf den Eingang des Geldes. Oft wartet man Wochen oder Monate und kommt selber in Zahlungsschwierigkeiten, weil man ebenfalls Rechnungen zu begleichen hat.

Damit kann es ein Ende haben. Bei uns bedeutet Factoring, dass Sie als Auftragnehmer Ihre Kundenrechnung an uns übersenden und wir das volle Risiko für die Forderung übernehmen, in dem Sie den vollen Rechnungsbetrag abzüglich einer Factoringgebühr i.H. von 2-3% sofort erhalten und schon am nächsten Tag auf Ihrem Konto verbuchen können.

Das Mahnwesen übernehmen wir ebenfalls, sollte es mal etwas länger dauern als 3 Monate. Dies ist das Zahlungsziel, das Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren können, ohne auf Ihr Geld zu warten. Es ist trotzdem am nächsten Tag nach der Rechnungsübersendung bei Ihnen.

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Factoring zur Unternehmensfinanzierung nutzen

Factoring wird immer beliebter und gerät auch bei kleinen Unternehmen in den Fokus. Beim Factoring überträgt die Firma die bestehende Geldforderung gegen den Kunden (Schuldner auch Debitor genannt) auf den sogenannten Factor. Dabei handelt es sich meistens um Banken oder ähnliche Finanzierungsinstitute, die in Deutschland, der Schweiz und weltweit operieren. Nach dem Übertrag auf den Factor erhält der Unternehmer seine Geldforderung, abzüglich einer kleinen Provision. Die Provision ist anhängig von vielen Details. Unter anderem dem vereinbarten Abtretungsvolumen in einer Zeiteinheit, um welche Produkte oder Dienstleistungen es sich handelt und schlussendlich auch von der Art des Kunden. Grundsätzlich muss es sich aber nicht nur um fassbare Lieferungen an Kunden handeln. Im Factoring können auch Darlehen an den Factor übertragen werden. Viele Hausbanken agieren so, die bestehende Kredite im Factoring weitergeben. Bislang war strittig, ob eine solche Abtretung im Kreditgeschäft nicht gegen das Bankgeheimnis verstoßen würde. Seit einiger Zeit besteht allerdings Rechtsklarheit. So hat sich der BGH dieser Frage (siehe BGH vom 22.02.2007, Az.: XI ZR 195/05) angenommen und klargestellt, dass ein Darlehen auch ohne Zustimmung des Kunden verkauft werden darf. Eine solche Handlung ist sowohl mit dem Bankgeheimnis als auch mit dem Bundesdatenschutzgesetz vertretbar. Somit steht nun fest, dass auch Banken das Factoring ungehindert und ohne Zustimmung des Kunden nutzen dürfen.

Die Vorteile überzeugen

Vielfach sind es spezialisierte Gesellschaften, außerhalb der üblichen Kreditinstitute, die sich diesem Thema annehmen. Für die Factoring Erklärung sei aber angemerkt, das es sich dabei nicht nur um große Unternehmen handeln muss. Manchmal sind es auch kleinere Agenturen, die mit einem hohen finanziellen Budget jeden Anforderungen gerecht werden können. Wichtigstes Kriterium für eine solche Übereinkunft ist für die meisten Unternehmer aber die zu zahlende Provision, die der Factor für die Risikoübernahme verlangt. Diese unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und hängt immer sehr individuell vom Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens ab und davon, wie hoch die Ausfälle im Laufe der Zusammenarbeit tatsächlich sind. Doch blicken wir zunächst direkt auf die Vorteile für Firmen. Dabei spielt die Umsatzgröße vorab keine zentrale Rolle.

Für Einzel- und Kleinunternehmer bis hin zu Großkonzernen möglich

Schon seit vielen Jahrzehnten ist Factoring weltweit bekannt. In Deutschland und vielen EU-Ländern wurde es aber nur stiefmütterlich betrieben. Zugang hatten fast immer nur große Konzerne. Kleinere Unternehmen konnten nicht an den Vorteilen partizipieren. Nach dem die Forderungsabtretung seit einigen Jahren aber immer öfters im Gespräch ist, hat sich die Landschaft verändert.

Mittlerweile lässt sich selbst für den kleinen Handwerker nebenan interessante Angebote vorfinden. Dabei müssen es nicht immer nur die großen Banken sein, die das Factoring übernehmen.

Beim Factoring wird zwischen echt und unecht unterschieden

Beim Factoring selbst wird noch zwischen einem unechten und einem echten unterschieden. Bei dem unechten Factoring haftet der Unternehmer, wenn der Kunde nicht bezahlt. Der Factor gewährt meistens nur einen Überbrückungskredit, um die Liquidität zu erhalten. Die Kreditgewährung steht im Vordergrund. Bei einem echten Factoring hingegen geht das komplette Risiko an den Factor. Das bezieht sich vor allem auf einen Zahlungsausfall. Über die weiteren Unterschiede gehen wir zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal genauer ein.

Mahnwesen ist nach Verkauf des Anspruches nicht mehr relevant für den Erbringer der Leistung.

Neben der Sicherung der Forderung, geht auch das Mahnwesen an den Factor über. Das Unternehmen, das seinem Kunden zum Beispiel Produkt XYZ liefert, muss nicht mehr die Bonität des Bestellers prüfen. Dieses liegt bei den normalen Factoring Abwicklungen fortan im Tätigkeitsbereich des Factors. Dieser darf die Forderung nur dann an das Unternehmen zurückgeben, wenn die Lieferung nicht mängelfrei erfolgt ist. Allerdings muss auch eine wichtige Komponente beachtet werden. Für jede Forderung, die der Factor übernimmt, berechnet dieser eine Provision. In der Regel ist diese gering und somit auch beim Massengeschäft vertretbar. Vielfach ist aber in der Vertragsgestaltung ein Fokus auf die Anpassung der Provision enthalten. Besonders dann, wenn sich die Zahlungsausfälle bei den gekauften Forderungen deutlich erhöhen. In diesem Fall hat der Factor oft das Recht, die Provision dem Risiko entsprechend anzupassen.

Warum wir?

  • Echtes Factoring mit vollständiger Übertragung der Forderung

  • B2B bis zu 12 Monaten Vorfinanzierung der Forderung

  • Tägliche Abrechnung der eingereichten Rechnungen

  • Überweisung am gleichen Tag auf Ihr Firmenkonto

  • Persönlicher dauerhafter Ansprechpartner

  • Kein eigenes Mahnwesen mehr erforderlich